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Badeordnung

 

I. Allgemeines

1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen des Bades. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Badegastes. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

2. Bei Veranstaltungen (Schulschwimmen, Wettkämpfen, Vereinstraining usw.) sind die Lehrer, Vereins- und Übungsleiter mit dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer und Besucher die Bestimmungen dieser Badeordnung beachten.

3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

II. Zutritt

1. Um Gefahren zu vermeiden, sind vom Betreten ausgeschlossen: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, b) Personen, die Tiere mit sich führen, c) Personen mit Krankheiten, die einen Aufenthalt im Bad nicht zulassen.

2. Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener im Bad aufhalten. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen einer Betreuung bzw. Aufsicht bedürfen, sind Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson erlaubt.

III. Verhalten im Bad

1. Vor dem Betreten der Badebecken hat sich der Badegast abzuduschen. Seife darf nur in den Duschräumen benutzt werden.

2. Nichtschwimmer dürfen sich im Schwimmer- und im Sprungbecken nicht aufhalten. Sprunganlage und Rutschbahn werden auf eigene Gefahr benutzt. Schwimmen und Tauchen im Sprungbereich sind nicht erlaubt.

3. Die Becken können nur über die hierfür vorgesehenen Wege erreicht werden. Die Beckenumgänge dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.

4. Die Badegäste sollten sich so verhalten, dass Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Um dies zu erreichen, sollte(n) vor allem unterbleiben: a) jede Beschädigung und Verunreinigung von Anlagen, b) Spiele, die zu einer Gefährdung der Badegäste führen, c) andere Badegäste unterzutauchen, zu behindern oder in ein Becken zu stoßen, d) unbefugte Benutzung von Rettungseinrichtungen und anderen für den Badebetrieb erforderlichen Gegenständen, e) das Rauchen in sämtlichen Räumen sowie auf der Liegewiese, f) der Genuss von alkoholischen Getränken, g) das berufsmäßige Fotografieren, sowie jeder Geschäftsbetrieb im Freibad ohne Genehmigung der Verwaltung, ferner das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung, h) das Verteilen von Druck- und Reklameschriften, i) der Betrieb von Lautsprechern, Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, j) der Gebrauch von Schnorchelgeräten in den Badebecken sowie im Sprungbecken, k) die Benutzung von Behältern wie Flaschen, Dosen usw. im Umkleide-, Sanitär- und Beckenbereich.

IV. Aufsicht

1. Der Schwimmmeister und das übrige Aufsichtspersonal sorgen für Ruhe, Ordnung, Sicherheit und für die Einhaltung der Badeordnung.

2. Der Schwimmmeister des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

3. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen der Schwimmmeister und die Stadtverwaltung entgegen.

V. Eintrittsregelung

1. Das Bad wird über eine automatische Kassenanlage betreten, die durch Geldeinwurf oder Jahreskarte betätigt wird.

2. Betriebsstörungen rechtfertigen keine Schadenersatzforderungen.

VI. Umkleiden, Garderobenaufbewahrung und Badekleidung

1. Der Badegast kann sich in den Kabinen und in den Gemeinschaftsumkleideräumen umkleiden. Zur Aufbewahrung der Kleidungsstücke stehen Schließfächer und unbeaufsichtigte Garderobenständer zur Verfügung. Kleiderbügel sind nach Gebrauch in die Garderobenanlage zurückzubringen.

2. Für verlorene Garderobenschlüssel ist eine Gebühr von 1,-- € zu entrichten.

3. Das Baden ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.

VII. Fundgegenstände

Fundgegenstände werden beim Personal abgegeben. Für die Behandlung dieser Gegenstände gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

VIII. Haftung

1. Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in das Bad eingebrachten Sachen wird ebenfalls nicht gehaftet.

3. Bei Unfällen wird nur gehaftet, wenn das Badepersonal ein Verschulden trifft.

IX. In-Kraft-Treten

Diese Badeordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Badeordnung vom 01.11.2001 außer Kraft.

Lohne, 01.05.2023